Kinderschutzkonzept für Funktionär*innen
Was bedeutet "Kinderschutz" für deine Tätigkeit im Alpenverein?
Mit dem Kinderschutzkonzept setzen wir Standards und Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Alpenverein und der Alpenvereinsjugend.
Diese nehmen die gängige Praxis ehrenamtlicher Tätigkeit auf und unterscheiden nach „Unterstützung und Mitarbeit“ sowie "leitender Tätigkeit mit Programmverantwortung“.
Hier findest du wichtige Infos & Antworten zu organisatorischen Umsetzung. Du kannst direkt auf die grünen Links klicken, um zum jeweiligen Abschnitt zu springen.
Dokumente & Infos
Kinderschutzkonzept Fragen & Antworten (FAQ)
Nächste Schritte für Sektionsvorsitzende und Jugendteamleitungen
Kinderschutzkonzept
umsetzen - Die organisatorischen to Dos:
- Kennung „Kinder, Jugend und Familie“ im ÖAV-Office vergeben. An alle, die in eurer Sektion mit Kindern und Jugendlichen tätig sind.
- Schulung eurer Funktionär*innen, die Angebote für Kinder und Jugendliche leiten:
Workshops für aktive Jugendleiter*innen/ Familiengruppenleiter*innen bis Ende 2025. Zum Besuch der Workshops gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Im Zuge der Landesjugendtage 2025
2. Du kannst den Workshop auch in deine Sektion einladen. Die Kosten dafür übernimmt der Hauptverein.
E-Learning(bis Ende Februar 2025) für weitere Funktionär*innen (z.B. Alpinteam, Naturschutzteam), die Angebote für Kinder und Jugendliche leiten sowie für Jugendmitarbeiter*innen.
Zu den Workshops in den Sektionen können neben den Jugendleiter*innen und Familiengruppenleiter*innen auch alle weiteren Funktionär*innen eingeladen werden. Das hat den Vorteil, dass ihr gemeinsam zum Thema arbeiten könnt.
Alle, die am Workshop teilnehmen, haben die im Kinderschutzkonzept geforderte „Schulung für aktive Funktionär*innen“ absolviert. Das E-Learning muss dann nicht mehr zusätzlich gemacht werden. Für Terminabstimmung kontaktiert bitte Victoria Kanduth.
- Einholen der Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ von allen, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind (bis Ende Februar 2025). Dokumentation im ÖAV Office.
- Der Wertekodex wird dem Team einer Veranstaltung oder Kurses zugesendet, einmal im Jahr von der Jugendteamleitung thematisiert und von allen aktiven Jugendfunktionär*innen unterzeichnet.
Die genaue Beschreibung der To Dos findet ihr in der Checkliste.
Kinderschutzkonzept umsetzen - im Sektionsalltag
Gespräche mit Interessierten
Vor Vergabe einer neuen Funktion, zum Beispiel Jugendleiteranwärter*in könnt ihr in einem Gespräch die Vorstellungen sowie die Möglichkeiten einer Mitarbeit im Alpenverein klären. Hierfür steht ein strukturierter Gesprächsleitfaden zur Verfügung.
Wertekodex
Ziel ist, dass alle, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, den Wertekodex kennen. Er kann dem beteiligten Team z.B. vor einer Veranstaltung zugesandt werden. Wir empfehlen, den Wertekodex einmal jährlich gemeinsam im Jugendteam zu besprechen und dass alle aktiven Jugendfunktionär*innen den Wertekodex unterzeichnen. Dieser kann z.B. mit der Vereinbarung zur DSGVO abgelegt werden. Die vorgesehene Bestätigung ist aufgrund organisatorischer Vorbereitungen noch nicht zu erbringen
Weiterbildungen
Eine Weiterbildung in den Bereichen „Kinderschutz“ oder „Prävention von Gewalt und Diskriminierung“ ist eine Pflichtfortbildung im Vier-Jahres-Rhythmus für alle Jugendfunktionär*innen sowie Funktionär*innen, die Angebote für Kinder und Jugendliche leiten.
Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
Die Strafregisterbescheinigung „Kinder und Jugendfürsorge“ ist alle 5 Jahre neu zu erbringen.
Übersicht - Standards für aktive und neue Funktionär*innen

Was heißt "Unterstützung und Mitarbeit bei Veranstaltungen?"
Jugend- und Familienarbeit im Verein sind nur durch das Engagement von ausgebildeten Leiter*innen UND den Einsatz von weiteren Funktionär*innen oder Eltern möglich. Ob bei Vorbereitungen oder direkt bei den Veranstaltungen, es werden immer wieder zusätzliche helfende Hände gebraucht, z.B. unterstützen Funktionär*innen aus dem Alpinteam beim Sichern, bei Winteraktivitäten im Gelände oder beim Bauen eines Flying Fox; Eltern helfen oft beim Buffet, beim Materialtransport oder übernehmen Fahrtendienste.
Was heißt "Leitende Tätigkeit mit Programmverantwortung?"
Personen, die Angebote für Kinder und Jugendliche machen, übernehmen eine Leitungsaufgabe und damit Programmverantwortung. Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen dafür werden in unserer Jugend- und Familiengruppenleiter*innenausbildung vermittelt und wir empfehlen allen Sektionen für die Leitung von Angeboten für Kinder- und Jugendliche Funktionär*innen einzusetzen, die diese Ausbildung abgeschlossen haben.
Unser Sektionsalltag ist so vielfältig, dass zum Beispiel auch Tourenführer*innen Kletterkurse oder Kletternachmittage leiten oder Naturschutzreferent*innen eine Naturwanderung für Kinder und Jugendliche anbieten. In solchen Fällen übernehmen diese Funktionär*innen eine Leitenden Aufgabe mit Programmverantwortung. Auch für Nicht-Jugendfunktionär*innen sind die im Kinderschutzkonzept beschriebenen Standards relevant.
Interventionsplan
Trotz der vielen positiven Arbeit kann es im Verein zu Gewalt kommen. Diese darf nicht ignoriert und als solche einfach hingenommen werden. Zu entscheiden, wie mit einem vagen oder konkreten Verdacht auf Gewalt umzugehen ist, ist herausfordernd und braucht gut abgestimmtes Vorgehen.
Der Interventionsplan soll dir dabei helfen, die richtigen Schritte zu setzen!
Wenn du bei einem Kind auffälliges Verhalten beobachtest, es unklare Andeutungen macht, die auf eine Gewalterfahrung hindeuten, oder du das Gefühl hast, dass es einem Kind nicht gut geht:
Nimm die Signale ernst, sprich deine Beobachtungen im Team an und dokumentiere sie.
Melde dich bei den Kinderschutzbeauftragten der Alpenvereinsjugend oder kontaktiere eine professionelle Beratungsstelle.
Gehe sorgsam mit deinen Beobachtungen um. Sowohl Erwachsene als auch Kinder können durch Gerüchte verletzt werden.

Ein konkreter Verdacht auf Gewalt besteht, wenn dir jemand über eine Gewalthandlung erzählt oder du selbst Zeug*in wirst. In diesem Fall ist es wichtig, überlegt zu handeln und Ruhe zu bewahren. Wichtig ist der Schutz der Betroffenen und die Kommunikation mit ihnen über weitere Schritte sowie die Unterstützung von außen: Professionelle Institutionen können helfen, die Situation an sich einzuschätzen und unterstützen ggf. in strafrechtlichen Fragen.
Kinderschutz & Gewaltprävention allgemein
Warum ein Kinderschutzkonzept?
Kinder haben das Recht auf Wertschätzung und Schutz vor Gewalt. (vgl. Art 19 der UN Kinderrechtskonvention).
Als größte Jugendorganisation fühlt sich der Österreichische Alpenverein und die Alpenvereinsjugend dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besonders verpflichtet. Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention (völkerrechtliches Übereinkommen über die Rechte des Kindes) sind Teil unserer Haltung. In Österreich besteht bis dato keine gesetzliche Verpflichtung zur Etablierung eines Kinderschutzkonzepts, dennoch sieht sich der Österreichische Alpenverein in der Verantwortung ein Instrument zur Qualitätssicherung (Schutzstandard) zu etablieren, das als Richtlinie Klarheit schaffen und gleichermaßen institutionell, wie auch nach außen hin, sensibilisieren (Vorbildfunktion) soll.
Müssen
Sektionen ein eigenes Programm zur Umsetzung des Kinderschutz- und
Gewaltpräventionskonzepts ausarbeiten?
Das Kinderschutz- und Gewaltpräventionskonzept der Alpenvereinsjugend kann in den Sektionen übernommen werden. Die Schulungen vermitteln aktiven Funktionär*innen, bzw. neuen Funktionär*innen Grundlagen zum Thema, zeigen den Wertekodex und ermöglichen die Reflexion von Angeboten „mit einer Kinderschutz-Brille“. Diese Perspektive bei der Planung und Nachbereitung von Aktionen einzunehmen, gute Kommunikation im Team und das Kennen von Abläufen bei Beschwerden oder Verdachtsfällen ist die praktische Umsetzung des Konzeptes. Darüber hinaus bieten wir (ab Juni 2024) Handlungsempfehlungen, die für z.B. Sommercamps, Kletterkurse, Übernachtungen im Freien herangezogen werden können.
Wie
erfolgt der Nachweis über die Einhaltung des Kinderschutzkonzeptes?
Der Nachweis der Einhaltung des Kinderschutzkonzeptes ist über die Dokumentation der Schulungen und der Hinterlegung des Strafregisterbescheids Kinder- und Jugendfürsorge im ÖAV-Office erfüllt.
Was passiert, wenn das Kinderschutzkonzept nicht umgesetzt wird?
Das Kinderschutzkonzept ist in erster Linie eine interne Richtlinie, zu der sich der Gesamtverein, also sämtliche Sektionen des Österreichischen Alpenvereins, mittels Beschlusses der Hauptversammlung (selbst-)verpflichtet hat. Im Schadensfall kann die Missachtung interner Vorgaben zum Kinderschutzkonzept (z.B. bewusstes Nichteinholen der Strafregisterbescheinigung) als Verletzung der gebotenen Sorgfalt haftungsrelevant sein (vgl. §§ 23 f VerG). Die Missachtung eines gerichtlichen Tätigkeitsverbotes ist zudem strafbar.
Das Schutzkonzept lebt von seiner Umsetzung. Es braucht alle Beteiligten. Nur dann zeigen wir als Organisation, dass wir Kinderschutz ernst nehmen und tatsächlich präventiv handeln. Bei Nichtumsetzung, des durch die Hauptversammlung beschlossenen Kinderschutzkonzeptes, kann das Präsidium lt. Satzung Maßnahmen gegen den säumigen Zweigverein beschließen und ihn zur Einhaltung seiner Verpflichtung entsprechend veranlassen (vgl § 9 Abs. 2 und 3 der Hauptvereinssatzung).
Gibt es auch Unterlagen für Kinder, damit sie über ihre Rechte Bescheid wissen (z.B. Plakate, die in den Sektionen ausgehängt werden können)?
Es gibt eine aktuelle Kinderrechte-Kampagne der Bundesjugendvertretung (die gesetzlich verankerte Interessenvertretung aller Kinder und Jugendlichen in Österreich). Hier geht’s zu den Unterlagen.
Workshops und E-Learning zu Kinderschutz und Gewaltprävention
Kann
ich mir die Schulung zu Kinderschutz und Gewaltprävention anrechnen lassen?
Eine Anrechnung des Workshops ist im Einzelfall möglich. Um die Anrechnung zu prüfen, benötigen wir in jedem Fall eine Bestätigung über den Besuch einer Aus- oder Fortbildung, die inhaltlich und zeitlich dem Ausmaß unseres angebotenen Kinderschutz- und Gewaltpräventions-Workshops entspricht.
Was
passiert, wenn die Schulungen nicht gemacht werden?
Im Kinderschutzkonzept selbst ist für den Bereich Schulungen die Konsequenz festgehalten, dass bei Nichterbringung bis Ende 2025 die Jugendfunktion bzw. die gesetzte Kennung (Tätigkeit Kinder, Jugend, Familie) auf inaktiv gesetzt wird.
Wie funktioniert das eLearning?
Das E-Learning kann kostenlos auf der Homepage der Alpenverein-Akademie auf der E-Learning-Plattform nach einer Anmeldung aufgerufen werden. Der Abschluss wird als Qualifikation im ÖAV Office eingetragen. Zum eLearning.
Es ist von Jugendmitarbeiter*innen und Funktionär*innen, die Angebote für Kinder und Jugendliche machen, bis Ende 2025 zu absolvieren. Darüber hinaus steht es auch allen Interessierten offen.
Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge
Wo erhalte ich einen Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge?
Die Strafregisterbescheinigung kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich der*die Antragsteller*in gerade aufhält, beantragt werden. Die Beantragung und Abholung der Strafregisterbescheinigung ist nur während der Parteienverkehrszeiten möglich.
Bei der Landespolizeidirektion bzw. dem Polizeikommissariat
In Städten ohne Landespolizeidirektion oder Polizeikommissariat:
- Bei dem/der Bürgermeister*in
- In den 15Statutarstädten: beim Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland als Sicherheitsbehörde 1. Instanz für das Gebiet der Gemeinde Rust
Im Ausland: die österreichische Vertretungsbehörde (→ BMEIA)
(Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020.html#ZustaendigeStellen)
Muss der Strafregisterauszug persönlich beantragt werden?
Ja. Der erweiterte Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge kann nur persönlich ausgestellt werden. Für die Beantragung bei den Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge?
Bei Nachweis einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann die erweitere Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ seit 2024 kostenfrei ausgestellt werden.
Du brauchst folgende Unterlagen:
- Antragsformular Strafregisterbescheinigung
- Ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde.
- Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
- Bei Antragstellung durch eine andere Person: Vollmacht
Du brauchst folgende Unterlagen von deiner Sektion:
- Bestätigung der Sektion für den Antrag der speziellen Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (im Original)
- Die Bestätigung der Sektion über das freiwillige Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988.
- Eine Bestätigung der Sektion, die sicherstellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Freiwilligenorganisation erfüllt sind
Ab
wann wird es möglich sein, den Strafregisterauszug selbst im ÖAV-Office
hochzuladen?
Leider ist das technisch derzeit nicht möglich, soll aber zur administrativen Erleichterung umgesetzt werden. Wir können keinen Termin nennen.
Muss die unterschriebene Bestätigung des Alpenvereins zur Ausstellung der Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge im Original vorgelegt werden?
Ja. Laut Auskunft seitens der Behörde wird eine Kopie der Bestätigung nicht anerkannt.
Ist das Einfordern des Strafregisterauszugs eine rechtliche Absicherung für die Sektion bzw. deren Funktionär*innen?
Haftungsmaßstab von Funktionär*innen ist der eines “ordentlichen und gewissenhaften Organwalters”. Die Einhaltung des Kindeschutzkonzeptes ist als Sorgfaltsgebot zu verstehen. Daher - unter anderem - ja.
Formulare & Downloadbereich Strafregisterauszüge
Formulare
Von Funktionär*innen auszufüllen: Antragsformular Strafregisterbescheinigung
Formulare für Sektionen
Bestätigung der Sektion (für Bescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge)
Bestätigung über Freiwilliges Engagement
Bestätigung über Voraussetzungen der Freiwilligenorganisation (zum Antrag)